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Das Kostenerstattungsverfahren

Gesetzlich Krankenversicherte haben das Recht auf eine rechtzeitige Behandlung. Finden Sie keinen Therapieplatz mit Kassenzulassung, muss die Krankenkasse die Kosten für eine Privatpraxis erstatten (§ 13 Abs. 3 SGB V).

Wichtig vorab

Das Verfahren erfordert etwas Eigeninitiative, da die Krankenkasse Nachweise über Ihre erfolglose Suche benötigt. Diese Anleitung führt Sie Schritt für Schritt durch den Prozess.

1.

Erstgespräch & Dringlichkeit

Kontaktieren Sie die Terminservicestelle (Tel: 116 117), um einen Termin für eine psychotherapeutische Sprechstunde (Erstgespräch) zu erhalten. Tipp: Ihr Hausarzt kann Ihnen eine Überweisung mit Dringlichkeitscode ausstellen – damit vermittelt die Terminservicestelle schneller einen Termin.

Im Erstgespräch stellt der Psychotherapeut das Formular PTV11 aus. Auf diesem muss der Vermerk „zeitnahe Behandlung erforderlich" angekreuzt und ein Vermittlungscode eingetragen sein. Dieses Formular ist die Grundlage für den Kostenerstattungsantrag.

2.

Absagen protokollieren

Sie müssen gegenüber der Krankenkasse nachweisen, dass Sie trotz ernsthafter Bemühungen keinen Therapieplatz bei einem Therapeuten mit Kassenzulassung gefunden haben. Fragen Sie vorab bei Ihrer Krankenkasse nach, wie viele Absagen erwartet werden – üblich sind 5–15 dokumentierte, erfolglose Kontaktversuche.

Schritt 1: Passende Praxen finden

Nutzen Sie die offizielle Therapeutensuche der Kassenärztlichen Vereinigung:

arztsuche.116117.de öffnen
  1. Geben Sie Ihre Postleitzahl ein.
  2. Wählen Sie als Fachrichtung „Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie".
  3. Achtung: Wählen Sie nicht „Kinder- und Jugendpsychiatrie" – das ist eine andere Fachrichtung und zählt nicht.
  4. Kontaktieren Sie möglichst viele Praxen aus den Ergebnissen.

Schritt 2: Praxen kontaktieren

  • Schreiben Sie möglichst per E-Mail, um einen schriftlichen Nachweis für die Krankenkasse zu haben.
  • Ist der Kontakt nur via Telefon möglich, bitten Sie ausdrücklich um eine schriftliche Rückmeldung zur Wartezeit oder Aufnahmestopp.
  • Gültige Absagen sind z.B.: „Warteliste geschlossen", „keine freien Plätze", „Wartezeit über 3 Monate" oder „aktuell nur Neuaufnahme von Privatpatienten".
  • Halten Sie Datum, Praxisname und Antwort im Protokoll fest.

E-Mail Vorlage

Protokoll-Vorlage

Nutzen Sie meine kostenlose Vorlage, um Ihre Kontaktversuche lückenlos zu dokumentieren.

als Excel herunterladen
3.

Kontakt mit meiner Praxis

Nehmen Sie Kontakt mit meiner Praxis auf. In einem kostenfreien telefonischen Erstkontakt lernen wir uns kennen und klären Ihr Anliegen.

Optional biete ich ein ausführliches Erstgespräch an, in dem Diagnose und Behandlungsbedarf festgestellt werden. Dies ist besonders empfehlenswert, wenn beim Erstgespräch mit der Kassenpraxis (Schritt 1) Diagnose, Behandlungsbedarf und Therapieumfang nicht ausreichend konkretisiert wurden. Zudem können Sie sich dabei ein Bild machen, ob die persönliche Chemie stimmt.

Hinweis: Die Kosten für das Erstgespräch in einer Privatpraxis werden von der gesetzlichen Krankenkasse nicht erstattet.

Kontaktanfrage stellen
4.

Konsiliarbericht einholen

Vor Beginn der Psychotherapie muss ein Arzt (Hausarzt, Kinderarzt oder Psychiater) feststellen, dass keine körperlichen Ursachen für die Beschwerden vorliegen. Bitten Sie Ihren Arzt um das Ausstellen eines Konsiliarberichts.

5.

Antrag bei der Krankenkasse stellen

Reichen Sie alle Unterlagen mit einem formalen Antrag auf Kostenerstattung bei Ihrer Krankenkasse ein. Stellen Sie den Antrag vor Behandlungsbeginn.

  • PTV11 mit Vermerk „zeitnahe Behandlung erforderlich"
  • Suchprotokoll mit dokumentierten Absagen
  • Nachweis der erfolglosen Vermittlung durch die Terminservicestelle (116 117)
  • Konsiliarbericht des Haus- oder Kinderarztes

Die Krankenkasse muss innerhalb von 3 Wochen (bzw. 5 Wochen bei Gutachterbeteiligung) entscheiden. Bei Ablehnung können Sie innerhalb eines Monats Widerspruch einlegen.

E-Mail Betreff

E-Mail Text

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Gerne besprechen wir den Antragsprozess gemeinsam in einem ersten Informationsgespräch.