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Kosten & Abrechnung

Transparente Informationen zu den Kosten einer Psychotherapie in meiner Privatpraxis.

Wichtiger Hinweis

Meine Praxis ist eine Privatpraxis ohne Kassensitz. Abrechnung nach GOP/GOÄ – keine direkte Abrechnung über die gesetzliche Krankenversicherung möglich.

Drei Wege der Abrechnung

Selbstzahler

Sie tragen die Kosten selbst. Vorteil: Keine Diagnose in Ihrer Krankenakte, maximale Diskretion, sofortiger Therapiebeginn ohne Antragsverfahren.

  • Kein Eintrag in der Krankenakte
  • Sofortiger Therapiebeginn
  • Maximale Vertraulichkeit

Private Kranken­versicherung & Beihilfe

Private Krankenversicherungen und Beihilfestellen übernehmen in der Regel die Kosten für Psychotherapie. Bitte klären Sie vorab die Konditionen mit Ihrer Versicherung.

  • Vollständige Kostenübernahme üblich
  • Vorab mit Versicherung klären

Kostenerstattung (GKV)

Gesetzlich Versicherte können unter bestimmten Voraussetzungen eine Kostenerstattung beantragen – wenn sie nachweislich keinen Therapieplatz bei einem Kassensitz-Therapeuten gefunden haben.

Zum Kostenerstattungsverfahren

Psychotherapie in Würzburg privat – was eine Privatpraxis konkret bedeutet

Meine Praxis in Würzburg ist eine Privatpraxis ohne Kassenzulassung. Das klingt zunächst nach einer Hürde, ist für viele Familien aber der schnellere Weg. Was es praktisch heißt:

  • Ich rechne nicht direkt mit der gesetzlichen Krankenkasse ab – Sie erhalten eine Rechnung nach GOP/GOÄ
  • Privat Versicherte und Beihilfeberechtigte reichen diese Rechnung wie gewohnt ein
  • Gesetzlich Versicherte können die Krankenkasse über das Kostenerstattungsverfahren beteiligen
  • Selbstzahler brauchen kein Antragsverfahren und keinen Eintrag in der Krankenakte

Warum ohne Kassenzulassung?

Kassensitze für Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie sind in Würzburg und Unterfranken zahlenmäßig begrenzt und werden nur selten frei. Wer auf einen Platz mit Kassensitz wartet, rechnet häufig in Monaten. In einer Privatpraxis entfällt diese Warteliste – der übliche Grund, aus dem Eltern sich dafür entscheiden, ist schlicht, dass ihr Kind jetzt Unterstützung braucht und nicht im nächsten Jahr.

Was kostet eine Therapiestunde?

Abgerechnet wird nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP/GOÄ). Eine Einzelsitzung dauert 50 Minuten und wird über die entsprechende Gebührenziffer abgerechnet; der Rechnungsbetrag ergibt sich aus dieser Ziffer multipliziert mit dem Steigerungssatz. Dasselbe gilt für Elterngespräche und die probatorischen Sitzungen.

Den für Sie geltenden Betrag pro Sitzung nenne ich Ihnen im Erstkontakt verbindlich – vor der ersten Sitzung und bevor Kosten entstehen. Wenn Sie privat versichert oder beihilfeberechtigt sind, lohnt es sich, vorab bei Ihrer Versicherung nachzufragen, in welcher Höhe und für wie viele Sitzungen Psychotherapie in Ihrem Tarif erstattet wird.

Gesetzlich versichert? Dann ist das Kostenerstattungsverfahren Ihr Weg: Wenn Sie nachweislich keinen Therapieplatz bei einer Praxis mit Kassensitz in zumutbarer Zeit gefunden haben, kann Ihre Krankenkasse die Behandlung in einer Privatpraxis übernehmen. Die Schritt-für-Schritt-Anleitung dazu steht auf einer eigenen Seite – einschließlich der Nachweise, die Sie sammeln sollten.

Wie eine Therapie abläuft und wie viele Sitzungen üblich sind, steht unter Therapieablauf. Wenn Sie noch nicht sicher sind, ob Psychotherapie das Richtige ist, hilft die Seite Für Eltern beim Einordnen.

Fragen zu den Kosten?

Gerne besprechen wir die Abrechnungsmöglichkeiten in einem persönlichen Gespräch.