Kurzzeittherapie oder Langzeittherapie – wie lange dauert eine Therapie?
Diese Frage stellen fast alle Eltern im Erstgespräch, und sie ist berechtigt: Eine Therapie greift in den Familienalltag ein, und Sie möchten wissen, worauf Sie sich einlassen. Die ehrliche Antwort lautet, dass sich der Umfang erst nach den probatorischen Sitzungen seriös einschätzen lässt – dann aber ziemlich genau. Grundsätzlich gibt es zwei Rahmen, zwischen denen wir gemeinsam entscheiden.
Kurzzeittherapie: 12–24 Sitzungen
Eine Kurzzeittherapie umfasst 12 bis 24 Sitzungen über etwa drei bis sechs Monate, ergänzt um drei bis sechs Bezugspersonenstunden mit Ihnen als Eltern. Sie ist der richtige Rahmen, wenn das Anliegen klar umrissen ist und die Belastung noch nicht lange besteht – etwa bei einer ausgeprägten Prüfungsangst, nach einem belastenden Ereignis, bei einem konkreten Konflikt in der Schule oder wenn ein Kind bei einer bestimmten Situation nicht weiterkommt.
Die Kurzzeittherapie beginnt mit einem ersten Abschnitt von zwölf Sitzungen. Zeigt sich, dass mehr Zeit nötig ist, kann sie um weitere zwölf verlängert werden. Und falls sich im Verlauf herausstellt, dass das Anliegen tiefer reicht als zunächst sichtbar, ist der Wechsel in eine Langzeittherapie möglich – er muss nicht von Anfang an feststehen.
Langzeittherapie: 60–80 Sitzungen
Eine Langzeittherapie umfasst 60 bis 80 Sitzungen über etwa ein bis zwei Jahre, ergänzt um 15 bis 20 Bezugspersonenstunden. Sie ist angezeigt, wenn Belastungen schon länger bestehen, mehrere Lebensbereiche betreffen oder verschiedene Themen ineinandergreifen – wenn also nicht nur ein Symptom behandelt, sondern ein Muster verändert werden soll.
Der längere Zeitraum ist dabei kein Nachteil, sondern oft die Voraussetzung dafür, dass Veränderung stabil bleibt. Kinder und Jugendliche entwickeln sich während der Therapie weiter; was mit neun Jahren gilt, sieht mit elf anders aus. Eine Langzeittherapie kann diese Entwicklung begleiten, statt nur einen Zustand zu bearbeiten.
Was Bezugspersonenstunden bedeuten
Bei Kindern und Jugendlichen gehören Gespräche mit den Eltern fest zur Therapie – sie kommen zusätzlich zu den Sitzungen des Kindes hinzu und werden nicht davon abgezogen. In diesen Stunden ordnen wir ein, was sich verändert hat, und besprechen konkret, wie Sie zu Hause unterstützen können. Für viele Eltern ist das der Teil, der den Alltag am schnellsten entlastet.
Diese Gespräche berühren nicht die Schweigepflicht gegenüber Ihrem Kind. Was in den Einzelsitzungen besprochen wird, bleibt dort – das ist die Grundlage dafür, dass Jugendliche sich überhaupt öffnen. Wie wir das handhaben, klären wir zu Beginn transparent mit allen Beteiligten.
Wie die Entscheidung fällt
Festgelegt wird der Rahmen nicht am ersten Tag, sondern nach den probatorischen Sitzungen – den zwei bis vier Terminen, in denen ich eine fundierte Diagnostik erhebe und wir gemeinsam Therapieziele formulieren. Erst dann liegt genug vor, um den Umfang realistisch einzuschätzen. Sie bekommen an dieser Stelle eine klare Empfehlung mit Begründung, keine offene Frage.
Beide Rahmen sind über die private Krankenversicherung, die Beihilfe oder als Selbstzahlung abrechenbar; gesetzlich Versicherte können den Weg über das Kostenerstattungsverfahren gehen. Was das jeweils konkret bedeutet, steht unter Kosten und Abrechnung und im Kostenerstattungsverfahren.
Kurz gefasst: Die Sitzungen finden in der Regel einmal wöchentlich statt und dauern je 50 Minuten. Kurzzeittherapie 12–24 Sitzungen (ca. 3–6 Monate), Langzeittherapie 60–80 Sitzungen (ca. 1–2 Jahre) – jeweils zuzüglich der Elterngespräche.